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Deine Jusos Karlsruhe-Land

Juso-ABC

Die Jusos lassen sich in verschiedene Ebenen aufgliedern.

Die Orts-Ebene oder auch AG-Ebene (AG=Arbeitsgemeinschaft), die Kreis-Ebene, die Landes-Ebene und die Bundes-Ebene.

Die Orts-Ebene:
Die Juso-Arbeitsgemeinschaft (AG) ist die kleinste bzw. unterste Gruppierung in der "Juso-Hierarchie". Die AG umfasst alle Jusos aus einer Stadt oder aus einem Teilgebiet des Kreises, wie zum Beispiel Ettlingen („südlicher Landkreis) oder Bruchsal. Die AGen sind vergleichbar mit den Ortsvereinen der SPD. Jede AG wählt einen Sprecher bzw Vorstand, der die Arbeit auf Ortsebene koordiniert. Die Arbeitsgemeinschaften sind in ihren Entscheidungen und Arbeitsweisen voneinander unabhängig.

Die Kreis-Ebene:
Das wichtigste Organ auf Kreisebene stellt die Kreismitgliederversammlung (KMV) dar. Sie setzt sich aus allen Jusos in einem Kreis (z.B. Karlruhe-Land) zusammen und ist somit das beschlussfassende Gremium im Kreisverband. Die KMV wählt, normalerweise einmal im Jahr, den Kreisvorstand (KV), die Delegierten für die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) und die Delegierten für den Landesausschuss (LA). Diese spezielle Art der KMV nennen wir Jahreshauptversammlung.

Kreisvorstand (KV)
Sie sind die gewählten Vertreter der Jusos. Der KV plant und koordiniert die Arbeit und die Aktionen auf Kreisebene. Eine Aufgabe des Kreisvorstandes ist es auch, den Kontakt, sowohl zwischen den einzelnen AGen des Kreisverbandes, als auch zu anderen Kreisverbänden zu fördern. Der KV pflegt also alle Kontakte auf Kreisebene, von der SPD, ASF und AfA.

Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
Das wichtigste Organ auf Landesebene stellt die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) dar. Die LDK ist das beschlussfassende Gremium auf Landesebene. Sie setzt sich zusammen aus den Delegierten der verschiedenen Kreisverbände. Die LDK findet einmal im Jahr statt. Dort wird über Anträge des Landesvorstandes oder der einzelnen Kreisverbände beraten und abgestimmt, das Arbeitsprogramm für das nächste Jahr beschlossen und es wird natürlich gewählt. Und zwar der Juso-Landesvorsitzende mit seinen Stellvertretern und die Delegierten für den Juso-Bundeskongress (BuKo). Der Landesvorsitzende und seine Stellvertreter bilden den Landesvorstand (LaVo).

Der Landesausschuss (LA)
Ein zweites wichtiges Organ ist der Landesausschuss (LA). Er ist zu vergleichen mit einem Ausschuss des Gemeinderates. Dort werden alle Anträge und Themen beraten, die zwischen den LDKen gestellt werden. Hierbei sind aus jedem Kreisverband 1-2 Jusos vertreten. (Der Kreisverband Karlsruhe-Land hat zum Beispiel 5 LDK-Delegierte, aber nur 1 LA-Delegierten). Deshalb wird der Landesausschuss auch gerne als „kleiner“ Bruder der Landesdelegiertenkonferenz bezeichnet.

Der Landesvorstand (LaVo)
Der Landesvorstand (LaVo) hat prinzipiell die gleichen Aufgaben wie der Kreisvorstand nur auf Landes-Ebene. Jedem Stellvertretenden Landesvorsitzenden ist ein Themengebiet, zum Beispiel Kommunalpolitik oder Bildungspolitik zugeordnet. Zudem hat er auch die Aufgabe, die ihm zugeordneten Kreisverbände zu betreuen und zu informieren und somit einen guten Kontakt zur Kreis-Ebene zu halten.

Der Landesgeschäftsführer
Der Landesgeschäftsführer arbeitet hauptamtlich und soll den LaVo besonders in formellen und organisatorischen Dingen unterstützen.

Der Bundeskongress (Buko)
Die Delegierten für den Bundeskongress (BuKo) vertreten die Interessen des jeweiligen Bundeslandes auf Bundesebene. Die Buko-Delegierten werden auf der Landesdelegiertenkonferenz gewählt.

Geschäftsordnungsantrag (GO-Antrag)
Ein Mittel von den Gebrauch gemacht wird wenn sich eine Diskussion „im Kreis dreht“. Der Antrag könnte dann auf „Schließung der Redeliste“ oder aber auch auf „Verkürzung der Redezeit auf 2 Minuten“ lauten. Anders als ein Redeantrag, der mit einem gehobenen Arm kenntlich gemacht wird, werden bei einem GO-Antrag beide Arme hoch genommen. GO-Anträge werden Redebeiträgen vorgezogen, sie werden demnach sofort bei Handzeichen aufgerufen

Quotierung
Die „Geschlechterquotierung“ schreibt vor, dass jedes Geschlecht zu mindestens 40% gewählt werden muss (unabhängig ob männlich oder weiblich), um zu gewährleisten, dass es keine Bevorzugung eines Geschlechtes gibt.
Die Quotierung ist in der Regel in einer Satzung vorgeschrieben. Beispiel: 4 Kreisvorstände sind zu wählen. Es stehen sechs Kandidaten zur Verfügung. Die Wahl kommt zu folgendem Ergebnis
Laura (20 Stimmen – Platz 1), Nora (16 Stimmen – Platz 2), Gerhild (15 Stimmen – Platz 3), Paulina (12 Stimmen – Platz 4), Axel (11 Stimmen – Platz 5) und Christian (9 Stimmen – Platz 6). Aber da nun eine Geschlechterquote greift, wurden Axel und Christian trotzdem in den KV gewählt, und Gerhild und Paulina gehören dem KV nicht an.

 

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